1. Für alle Seminare gelten ausschließlich unsere Geschäfts- und Zahlungsbedingungen.
Für den Umfang und die Durchführung der Seminare ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
2. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.
3. Alle Preise sind zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Daten: Für die Schulung von betrieblichen Ersthelfern haben wir die Datenschutzverordnung angepasst. Siehe »Datenschutz«. Wir werden Ihre Anmeldedaten in unserer Datenbank speichern. Sie erhalten von uns oder unseren bevollmächtigten Mitarbeitern eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anmeldung. Sie sind für die Richtigkeit der Daten verantwortlich. Wir haften nicht, wenn Sie uns keine korrekten Daten übermittelt haben und dadurch auf Teilnahmebestätigungen falsche Angaben verzeichnet sind oder wir Ihnen keine Anmeldebestätigung zusenden konnten. Die Anmeldung gilt trotzdem als verbindlich. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Sie uns Ihre persönlichen Daten zur Verfügung gestellt haben, damit wir die Anmeldung zu einem Kurs durchführen, Ihnen die Anmeldung bestätigen und ggf. zusätzliche Leistungen bereitstellen können. Ferner dienen Ihre Daten für die Buchführung, Abrechnung, der Buchprüfung, der Prüfung von Kreditkarten oder anderer Zahlungskarten; für administrative und rechtliche Zwecke; für statistische Analysen; zur Erleichterung zukünftiger Transaktionen mit Ihnen; und zur Kundenbetreuung. Sie gestatten uns, die Daten zu diesen Zwecken zu verwenden und an unsere Mitarbeiter, Behörden, (Kredit-) Kartenunternehmen, Versicherungen, sowie sonstige Leistungsträger zu übermitteln.
5. Kursgebühr: Die Kursgebühr ist unverzüglich ohne jeglichen Abzug und Skontogewährung auf unser Konto zu überweisen, oder am Kurstag in bar zu bezahlen. Die Höhe der Kursgebühr richtet sich nach der Art des Kurses und kann bei uns telefonisch erfragt oder per E-Mail angefragt werden. Hat der Teilnehmer bis zum Kursbeginn die Gebühr bislang nicht bezahlt, so können wir die Aushändigung einer Teilnahmebestätigung verweigern, bis die Kursgebühr sowie anfallende Mahngebühren voll bezahlt wurden. Wir können dem Teilnehmer die Teilnahme am Kurs verweigern, wenn die Kursgebühr nicht beglichen oder wenn eine Kreditvereinbarung zwischen uns und dem Teilnehmer nicht eingehalten worden ist. Sonstige Absprachen bedürfen immer der schriftlichen Form.
6. Teilnehmeranzahl: Bei vereinbarten Seminaren ist die angemeldete Teilnehmerzahl maßgebend. Wird diese unterschritten, bezahlt der Auftraggeber die Teilnehmerkosten für die fehlenden Personen. Wir behalten uns vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl (unter 5 TN) den Kurs nicht stattfinden zu lassen. Dies gilt auch bei plötzlicher Erkrankung des Dozenten. Wir sind dann verpflichtet, dies den Kursteilnehmern unverzüglich mitzuteilen. Dies kann auch erst bei Kursbeginn sein. Den Teilnehmern werden dann Ersatztermine vorgeschlagen. Eine Rückerstattung der gezahlten Kursgebühren ist ausgeschlossen. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, einen vorgeschlagenen Ersatztermin wahrzunehmen, ansonsten verfällt jeglicher Anspruch.
7. Stornierungen der Seminare: nur 14 Tage vor Seminarbeginn ohne Kosten möglich. Die Frist bei mehreren vereinbarten Seminaren oder Seminartagen ist hierfür der erste Seminartag. Bei Stornierungen bis 14 – 1 Tage vor Seminarbeginn werden 100 % der Seminargebühr berechnet. Geht keine Stornierung bei uns im Hause ein und am Kurstag findet der Kurs von Ihrer Seite aus nicht statt, so hat der Veranstalter ebenfalls die Kursgebühr in voller Höhe zu entrichten. Es wird kein Ersatztermin angeboten. Die Stornierung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist das Eingangsdatum der Stornierung in unserem Hause.
8. Bei der Zusammenstellung von Texten, Lehraussagen, Tabellen und Abbildungen wurde mit größter Sorgfalt vorgegangen, trotzdem können Fehler nicht ganz ausgeschlossen werden. Herausgeber, Dozenten, Referenten und Autoren können für fehlerhafte Angaben und deren Folgen nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Richtlinien und Therapievorschläge werden nach dem jeweiligen Stand von Forschung und Lehre herausgegeben und entbindet nicht vom Studium weiterführender Literatur. Bitte beachten Sie bei Medikamenten die Packungsbeilagen der Hersteller. Alle Maßnahmen müssen dem einzelnen Patienten und seinem Zustand angepasst werden. Wir gehen davon aus, dass die Teilnehmer über umfangreiche Fachkenntnisse verfügen.
9. Lehraussagen und Seminarunterlagen entsprechen der zur Zeit gültigen Lehre. Neuerungen und Weiterentwicklungen, sowie Änderungen der zur Zeit veröffentlichten Lehre können nur im jeweils durchgeführten Seminar weitergegeben werden.
10. Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störung der Energie- und Rohstoffversorgung und sonstige Fälle höherer Gewalt. Also außergewöhnliche Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, sowie unerwartete Krankheit der Dozenten befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von unserer Verpflichtung zur Vertragserfüllung. Bei Verzug oder Unmöglichkeit wird ein Ersatztermin vereinbart. Schadenersatz ist für den Fall des Leistungsverzugs und der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit, soweit diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits beruht, beschränkt auf € 250,–. Der Anspruch wegen leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Für offene Seminare behalten wir uns aufgrund zu geringer angemeldeter Teilnehmer eine Absage oder Verlegung des Termins vor.
11. Kopierrecht: Die ausgehändigten Kurskripts und Bescheinigungen unterliegen einem strengen Kopierrecht und dürfen keineswegs vervielfältigt, abgeschrieben oder als Unterrichtsmaterialien für die Unterrichtung anderer Kurse verwendet werden. Bei nicht Einhaltung wird eine Vertragsstrafe von mindestens 1000 € fällig. Weitere Schadensersatzforderungen sind davon nicht berührt.
12. Haftung für Schäden: Unsere Haftung übersteigt in keinem Fall den Betrag des nachgewiesenen Schadens. Wir haften nicht für mittelbare und Folgeschäden. Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Teilnehmers mitgewirkt, so finden die Normen des anwendbaren Rechts hinsichtlich des Abschlusses oder der Minderungen der Ersatzpflicht bei mitwirkendem Verschulden des Teilnehmers Anwendung. Beschädigt ein Teilnehmer während eines Kurses die ihm angebotenen Räumlichkeiten und Unterrichtsgegenstände, so hat er für den Schaden aufzukommen. Wir haften nicht für Schäden, die entstehen, weil wir Gesetzte, Verordnungen, behördliche Anordnungen oder Auflagen erfüllt haben, oder weil Sie Gesetze, Verordnungen, behördliche Anordnungen oder Auflagen nicht erfüllt haben. Für Irrtümer oder Auskünfte von unseren Angestellten oder freien Mitarbeitern, was Daten, Kurszeiten oder Kursinhalte anbelangt, haften wir nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Keine Regelung in diesen Geschäftsbedingungen hebt einen Haftungsausschluss oder eine Haftbeschränkung nach dem Abkommen oder anwendbaren Gesetzen auf, es sei denn, wir erklären etwas anderes.
Gerichtsstand ist Freiburg.
Ergänzende Regelungen zu AGB Seminaren nach DGUV Vorschrift 1 bekommen Sie nach Auftragserteilung per E-Mail zugesendet oder können bei uns im Büro eingesehen werden.
Seminare, die zum Ziel die Erfüllung der Anforderungen zum »betrieblichen Ersthelfer«, nach den Auflagen der Berufsgenossenschaften haben, unterliegen den nachfolgenden Regelungen.
1. Entgelt
Die Kosten für Grundkurse und Fortbildung »betrieblichen Ersthelfer« übernimmt in aller Regel die zuständige Berufsgenossenschaft. Wir rechnen direkt mit der Berufsgenossenschaft ab. Die jeweils gültigen Grundpauschalen können unter www.bg-qseh.de eingesehen werden.
Evtl. anfallende Sondervereinbarungen muss der Vertragspartner selbst tragen.
Unter anderem den Kurs auf mehrere Tage zu verteilen, mehrere Übungsmodelle oder eine Qualifizierung und Auffrischung am AED.
2. Teilnahmebescheinigungen
Teilnahmebescheinigungen können nur nach abgeschlossener Teilnahme ausgestellt werden. Hierzu notwendig ist eine gültige Unterschrift des Teilnehmers in der Teilnehmerliste.
3. Kündigung und Widerruf durch den Vertragspartner
Der Vertragspartner kann durch die schriftliche Erklärung den Vertrag kündigen. Die Erklärung muss spätestens 14 Tage vor Beginn des Seminars bei uns eingegangen sein. Bei späterer Kündigung wird die volle Kursgebühr (Stand 01.01.2024) zzgl. MwSt. erhoben.
4. Inhouseseminar
Für Inhouseseminare – Seminare, die in den Räumlichkeiten des Unternehmers stattfinden – muss die Teilnehmerzahl je Seminar mindestens 12 Teilnehmer betragen. Wird die Teilnehmerzahl unterschritten, hat der Vertragspartner die Differenz zu 12 Teilnehmer, je Seminartag und pro fehlenden Teilnehmer zu tragen.
5. Räumlichkeiten
Für die Seminare müssen nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften geeignete Räume und Einrichtungen vorhanden sein. Es muss ein Raum zur Verfügung stehen (mindestens 2,5qm pro Teilnehmer), Form, Hygiene und Ausstattung geeignet sein. Eine verfügbare Grundfläche von 25qm darf nicht unterschritten werden. Der Raum muss über ausreichend Beleuchtung verfügen. Zudem müssen Sitz- und Schreibmöglichkeiten, sowie Waschgelegenheit und Toiletten vorhanden sein. Es muss die Möglichkeit bestehen, einen Beamer zum Einsatz zu bringen.